Ein Chatbot beantwortet Fragen, eine Anwendung erzeugt Bilder oder ein System überarbeitet Texte. Damit daraus klare Anforderungen werden, muss das Projektteam festlegen, wann Nutzer über den KI-Einsatz informiert werden und wie bestimmte Inhalte kenntlich gemacht werden. Die EU-Kommission veröffentlichte am 20. Juli 2026 Leitlinien zu Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act; die Regelungen gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026.
Erst den konkreten Anwendungsfall beschreiben
„KI transparent machen“ ist noch keine testbare Anforderung. Beschreiben Sie stattdessen, an welcher Stelle Nutzer mit dem System interagieren, welche Ausgabe erzeugt oder verändert wird und ob ein Mensch diese Ausgabe vor der Nutzung prüft.
Unterscheiden Sie mindestens zwischen direkter Interaktion mit einem KI-System und KI-generierten oder manipulierten Inhalten. Die Pflichten hängen von Systemtyp, Kontext und Rolle des Unternehmens ab. Die Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 erläutern die betroffenen Situationen; die FAQ zu Transparenzpflichten nennt auch eine begrenzte Übergangsregel für bestimmte Markierungspflichten bei bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachten Systemen.
Aus einer Pflicht eine Systemanforderung machen
Eine gute Anforderung benennt Auslöser, Empfänger, Zeitpunkt und erwartetes Verhalten. Beispielsweise: „Bei Beginn einer direkten Interaktion zeigt die Anwendung einen verständlichen Hinweis auf KI an.“ Für eine Funktion, die Inhalte generiert, kann die Anforderung stattdessen beschreiben, welche Ausgabearten und Nutzungssituationen geprüft werden müssen.
Solche Formulierungen sind Beispiele für Anforderungsarbeit, keine abschließende rechtliche Bewertung. Legen Sie fest, welche Hinweise sichtbar sein sollen, ob eine Kennzeichnung maschinenlesbar sein muss und welche Komponente dafür verantwortlich ist. Klären Sie außerdem, ob der Anbieter oder Ihr eigenes Team die Funktion implementiert und wer ihre korrekte Ausspielung überwacht.
Ausnahmen und Übergänge als Prüfpunkte dokumentieren
Nicht jede KI-Ausgabe fällt automatisch unter dieselbe Transparenzregel. Auch Übergangsvorschriften sind begrenzt: Die Kommission beschreibt die spätere Anwendung einer bestimmten Markierungspflicht für bestimmte bereits bestehende Systeme; daraus folgt keine allgemeine Aufschiebung aller Transparenzpflichten.
Halten Sie deshalb die Quelle und den Prüfstand zu jeder Anforderung fest. Wenn sich Produktfunktion oder Veröffentlichungskontext ändert, muss die Einordnung gegebenenfalls erneut erfolgen. Eine Anforderungsliste sollte diese Abhängigkeit sichtbar machen, statt eine einmalige Prüfung als dauerhaft gültig zu behandeln.
Anforderungen testbar abnehmen
Leiten Sie aus jeder Anforderung eine Prüfung ab. Testen Sie, ob der Hinweis im richtigen Nutzungsschritt erscheint, auf den relevanten Geräten lesbar ist und auch bei alternativen Interaktionswegen nicht verschwindet. Bei Kennzeichnungen sollten Sie prüfen, welche Formate die Anwendung erzeugt und ob nachgelagerte Systeme die Markierung erhalten.
Dokumentieren Sie außerdem die Verantwortlichkeit: Wer ändert Hinweistext oder Kennzeichnungslogik, wer prüft neue Funktionen und wer entscheidet bei einer Abweichung? So werden Transparenzfragen Teil des normalen Änderungs- und Abnahmeprozesses.
Empfehlung für Projektteams
Verknüpfen Sie jede Transparenzanforderung mit einem konkreten KI-Einsatz, einer verantwortlichen Rolle und einem Abnahmekriterium. Klären Sie Ausnahmen mit fachkundiger Unterstützung und halten Sie offene Fragen als solche fest. Das verhindert, dass ein allgemeiner Hinweis im Konzept mit einer vollständigen Umsetzung verwechselt wird.
Fazit
Transparenzpflichten müssen in konkrete Nutzungssituationen übersetzt werden, damit sie umgesetzt und geprüft werden können. Die Kommissionsleitlinien bieten Orientierung zu Artikel 50; die Einordnung im Einzelfall bleibt abhängig von System und Einsatz.
Weiterführend: Software-Anforderungen richtig erheben und KI schreibt nur Anforderungen, die sie kennt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Transparenzanforderungen können bei einem KI-Chatbot relevant sein?
Je nach Funktion und Einsatz kann relevant sein, dass Menschen erkennen, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. Die konkrete Pflicht hängt vom System und den geltenden Ausnahmen ab.
Muss jeder KI-generierte Text sichtbar gekennzeichnet werden?
Nicht pauschal. Der AI Act sieht Transparenzanforderungen für bestimmte Inhalte und Situationen vor. Der Anwendungsfall und mögliche Ausnahmen müssen geprüft werden.
Wie lassen sich Transparenzanforderungen abnehmen?
Formulieren Sie beobachtbare Kriterien, etwa wann ein Hinweis erscheint, für wen er sichtbar ist und welche Inhalte gekennzeichnet werden. Prüfen Sie diese Kriterien mit typischen Nutzungssituationen.
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