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Make or Buy & Technologie-Entscheidungen

Cloud oder eigene Infrastruktur? Wechselbarkeit in die Entscheidung einbeziehen

Bei der Wahl eines Cloud-Dienstes zählen neben Funktion und Betriebskosten auch Datenportabilität, Schnittstellen und realistische Wechselbedingungen.

Von Martin Feld ·

#Cloud#Make or Buy#Data Act#Technologieentscheidung
Entscheidungspfad zwischen Cloud-Dienst und eigener Serverinfrastruktur

Die Wahl zwischen Cloud-Dienst und eigener Infrastruktur wird häufig über Funktionsumfang, Betrieb und Preis diskutiert. Eine weitere Frage gehört in dieselbe Entscheidung: Wie kann das Unternehmen den Dienst verlassen, wenn sich Anforderungen, Kosten oder Anbieter ändern? Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act, der unter anderem den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten adressiert.

Bezugsmodell und Wechselweg gemeinsam betrachten

Cloud-Nutzung verlagert bestimmte Betriebsaufgaben zum Anbieter und kann den Zugang zu Infrastruktur oder Software vereinfachen. Eigener Betrieb gibt dem Unternehmen andere Gestaltungsmöglichkeiten, verlangt aber interne Kapazität und Verantwortung für Betrieb und Pflege. Keines der Modelle ist von sich aus frei von Abhängigkeiten.

Prüfen Sie für jede Option, welche Daten entstehen, wie sie exportiert werden und welche Anwendungen auf anbieterspezifischen Funktionen beruhen. Eine exportierbare Datenbank allein garantiert nicht, dass eine Anwendung samt Identitäten, Automatisierungen und Schnittstellen ohne Anpassung weiterläuft.

Was der Data Act adressiert

Die EU-Kommission beschreibt Kapitel VI des Data Act als Regelwerk für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, darunter Cloud- und Edge-Dienste. Ziel ist, Wechsel zu erleichtern und technische sowie vertragliche Hindernisse zu begrenzen. Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Die Kommission weist zugleich darauf hin, dass bis zum 12. Januar 2027 während einer Übergangszeit bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Wechsel und Datenübertragung noch berechnet werden dürfen.

Diese Vorgaben sind bei der Beschaffung relevant, ersetzen aber keine technische Prüfung des konkreten Dienstes und keine Vertragsprüfung. Details zu Umfang und Übergangsregel finden Sie in der Erläuterung der Europäischen Kommission zum Data Act und in ihrer Mitteilung zum Anwendungsbeginn.

Kriterien für die Bezugsentscheidung

Vergleichen Sie zunächst den benötigten Leistungsumfang und die Gesamtkosten über einen passenden Zeitraum. Ergänzen Sie dazu Datenzugriff, Exportformate, Schnittstellen, Kündigungs- und Unterstützungsbedingungen sowie den Aufwand eines Parallelbetriebs beim Wechsel.

Bewerten Sie außerdem die Bedeutung des Dienstes für den Geschäftsbetrieb. Bei einem wenig kritischen Spezialwerkzeug kann eine einfache Datenexportmöglichkeit genügen. Bei einem zentralen System sollten Sie konkreter planen, wie ein Ausstieg abläuft, wer ihn durchführen kann und wie lange der Betrieb während einer Migration gesichert bleibt.

Berücksichtigen Sie auch die Organisation: Gibt es intern Kompetenzen, um Infrastruktur selbst zu betreiben oder eine Migration zu steuern? Ist die Lösung an ein einzelnes Team oder einen Dienstleister gebunden? Ein Modell, das auf dem Papier portabel ist, kann praktisch schwer wechselbar sein, wenn Wissen und Berechtigungen fehlen.

Wechselbarkeit vor Vertragsabschluss prüfen

Fragen Sie Anbieter nach einem Beispiel für den Export, nach unterstützten Formaten und nach den Schritten zur Übergabe. Klären Sie, welche Leistungen bei Beendigung des Vertrags enthalten sind und welche separat berechnet werden. Halten Sie fest, ob proprietäre Funktionen bewusst gewählt werden und welchen Nutzen sie gegen die spätere Abhängigkeit bieten.

Eine solche Prüfung sollte verhältnismäßig sein: Sie muss nicht jede mögliche Migration bis ins Detail planen. Für geschäftskritische Dienste ist jedoch ein realistischer Ausstiegsweg Teil der Beschaffungsentscheidung und sollte nicht erst bei einer Kündigung untersucht werden.

Empfehlung für Entscheider

Treffen Sie die Cloud- oder Eigenbetrieb-Entscheidung anhand Ihrer Anforderungen, Fähigkeiten und Risikotoleranz. Ergänzen Sie eine Bewertung der Wechselbarkeit und dokumentieren Sie, welche Abhängigkeiten akzeptiert werden. So können Sie den Nutzen eines Dienstes mit den Folgen eines späteren Anbieterwechsels abgleichen.

Fazit

Der Data Act macht Wechselbarkeit zu einem greifbaren Beschaffungsthema. Die tatsächliche Portabilität hängt weiterhin vom konkreten Dienst, seinen Schnittstellen und dem eigenen Betriebsmodell ab. Diese Faktoren gehören neben Funktion und Preis in die Entscheidung.

Weiterführend: Standardsoftware oder Individualentwicklung? und Make or Buy: Wann lohnt sich Individualsoftware?.

Häufig gestellte Fragen

Macht der Data Act einen Wechsel zwischen Cloud-Anbietern einfach?

Der Data Act enthält Regeln zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. Er beseitigt nicht automatisch technische Abhängigkeiten oder den Aufwand, Anwendungen und Daten in einer konkreten Umgebung zu übertragen.

Sollte Wechselbarkeit bei jeder Cloud-Beschaffung bewertet werden?

Sie ist ein sinnvolles Entscheidungskriterium, besonders wenn Daten und Anwendungen für den Geschäftsbetrieb wesentlich sind. Der Prüfaufwand sollte zum Wert und Risiko des jeweiligen Dienstes passen.

Ist eigene Infrastruktur grundsätzlich unabhängiger?

Nicht automatisch. Auch selbst betriebene Systeme können von bestimmten Technologien, Fachkenntnissen oder einzelnen Dienstleistern abhängen. Vergleichen Sie konkrete Abhängigkeiten beider Optionen.

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